Explosionsschutz
Konformitätsaussage
Die Sicherheit unserer LABEX®-Modelle wurde mittels der Konformitätsaussage durch den TÜV-SÜD bestätigt.
Die TÜV SÜD Product Service GmbH bescheinigt KIRSCH nach der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union sowie unter Bezug auf den § 256 der Leitlinie zur Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU aufgrund einer freiwilligen Prüfung die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in exploscions-gefährdeten Bereichen.
Technischer Bericht TÜV-SÜD für LABEX®-Modelle
Den technischen Bericht des TÜV-SÜD, der den Explosionsschutz unserer LABEX®-Modelle bestätigt, können Sie hier anfordern.
Definition der Ex-Zonen
| Brennbares Medium | Dauer des Vorhandenseins explosionsfähiger Atmosphäre | Ex-Zone | Explosionsgruppe | Gerätekategorie | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gase, Dämpfe, Nebeln (G) | ständig, dauernd | Zone 0 | II | 1G | ||
| Gelegentlich | Zone 1 | II | 2G | |||
| selten | Zone 2 | II | 3G | |||
| Staub (D) | ständig, dauernd | Zone 20 | II | 1D | ||
| Gelegentlich | Zone 21 | II | 2D | |||
| selten | Zone 22 | II | 3D | |||
Gemäß ATEX-Betriebsrichtlinie sind Sie als Anlagenbetreiber für die korrekte Auswahl Ihrer Geräte verantwortlich. Für die Bestimmung der EX-Zone 0 bis 2 für brennbare Gase müssen Sie u.a. das Explosionspotential/-fähigkeit der gelagerten Stoffe sowie die mögliche Häufigkeit einer reaktionsfähigen Atmosphäre bestimmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl Ihres EX-geschützten KIRSCH-Gerätes. Sprechen Sie uns an!
Explosionsschutz: Unser Versprechen - Ihre Sicherheit!
KIRSCH hat als erstes Unternehmen im Bereich Laborkühlung auf die neue ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU reagiert. Unsere LABEX®-Modelle sind speziell für die Lagerung von explosionsfähigen Stoffen bei maximaler Temperaturkonstanz konstruiert. Die Prüfung der Innenräume auf Zündquellenfreiheit erfolgt vom TÜV SÜD in Anlehnung an die Richtlinie
ATEX 2014/34/EU:
- Alle eingesetzten elektrischen Geräte und Komponenten im Innenraum (Lüfter, Temperaturfühler) sind speziell für den Einsatz in der Zone 1* und Zone 2 konzipiert
- Wir garantieren Ihnen auch im explosionsgeschützten Innenraum maximale Temperaturkonstanz
- Eigensichere Versorgung der Temperatursensoren im Innenraum
- EX-geschützte Umluftventilatoren
- Spezielles Erdungskonzept zur Ableitung von elektrischen Potentialen
- Antistatischer Aufbau der Kunststoffteile im Innenraum
*LABEX 465
KIRSCH - Pionier beim EX-Schutz mit der Marke LABEX®

Kennzeichnung der KIRSCH LABEX®-Geräte
II 3/- G Ex h IIB T6 Gc/- (alle LABEX®-Geräte außer LABEX® 465) | II 2/- G Ex h IIB T6 Gb/- (LABEX® 465) | |
|---|---|---|
| Gerätegruppe II | Anlagen in allen EX-Bereichen außerhalb des Bergbaus | Anlagen in allen EX-Bereichen außerhalb des Bergbaus |
| Gerätekategorie 3 bzw. 2 | Normaler Schutzgrad und damit erhöhtes Maß an Sicherheit | Hoher Schutzgrad und damit hohes Maß an Sicherheit |
| Explosive Atmosphäre G | Dämpfe und Gase | Dämpfe und Gase |
| Zündschutzart h | Zündquellenüberwachung, Konstruktive Sicherheit, Flüssigkeitskapselung | Zündquellenüberwachung, Konstruktive Sicherheit, Flüssigkeitskapselung |
| Explosionsgruppe IIB | Gas-Explosionsgruppe: Ethylen | Gas-Explosionsgruppe: Ethylen |
| Temperaturklasse T6 | Zündtemperaturbereich der Gemische: >85°C bis ≤100°C; Zulässige Oberflächentemperatur: 85°C | Zündtemperaturbereich der Gemische: >85°C bis ≤100°C; Zulässige Oberflächentemperatur: 85°C |
| Geräteschutzniveau Gc bzw. Gb | G = Gase und Dämpfe; c = normaler Schutzgrad und damit normales Maß an Sicherheit | G = Gase und Dämpfe; b = hoher Schutzgrad und damit hohes Maß an Sicherheit |
Bedeutung der ATEX-Kennzeichnung

LABEX®-Geräte
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EN
II 3/- G Ex h IIB T6 Gc/-