EMV-Richtlinie
Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU ist eine europäische Richtlinie, die sich mit der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von elektrischen und elektronischen Geräten befasst. Die Abkürzung "EMV" steht für "Elektromagnetische Verträglichkeit", was die Fähigkeit von Geräten und Systemen bezeichnet, in ihrer elektromagnetischen Umgebung zu funktionieren, ohne unzulässige Störungen zu verursachen oder selbst von Störungen betroffen zu sein.
Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass elektrische und elektronische Geräte so konstruiert und hergestellt werden, dass sie in ihrer beabsichtigten Umgebung ohne Störungen funktionieren und keine unzulässigen elektromagnetischen Emissionen erzeugen.
Die EMV-Richtlinie legt Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Produkten fest, die in der Europäischen Union vermarktet werden. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte diese Anforderungen erfüllen und müssen dies durch Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen nachweisen.
Da unsere Produkte in hochsensiblen Bereichen eingesetzt werden, lassen wir unsere Innovationen freiwillig auf die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der EMV-Richtlinie 2014/30/EU prüfen hinsichtlich:
- Immunität unserer Geräte gegenüber Störeinstrahlung
- Störausstrahlung unserer Geräte.
Bitte beachten Sie die jeweilige Konformitätserklärung in der Gebrauchsanleitung.
Warum ist elektromagnetische Verträglichkeit wichtig?
Medizinische und pharmazeutische Kühl- und Gefriergeräte werden häufig in sensiblen Umgebungen eingesetzt — zum Beispiel in Apotheken, Kliniken, Laboren, Blutbanken oder Arztpraxen. Dort befinden sich oft zahlreiche elektrische und elektronische Geräte in unmittelbarer Nähe. Umso wichtiger ist, dass Geräte zuverlässig funktionieren und andere Systeme nicht unzulässig beeinflussen.
Die elektromagnetische Verträglichkeit beschreibt zwei zentrale Eigenschaften: Ein Gerät soll einerseits gegenüber elektromagnetischen Störungen ausreichend unempfindlich sein. Andererseits soll es selbst keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen. Genau diese Anforderungen werden durch die EMV-Richtlinie 2014/30/EU geregelt. Die Europäische Kommission beschreibt die Richtlinie als Rahmen für die einheitliche Anwendung der Anforderungen an elektromagnetische Verträglichkeit innerhalb der EU.
Für Betreiber bedeutet das zusätzliche Sicherheit im täglichen Betrieb. Gerade bei der Lagerung temperaturempfindlicher Produkte wie Arzneimitteln, Blutprodukten oder Laborproben ist ein störungsfreier Betrieb entscheidend. Eine zuverlässige Temperaturführung, Alarmierung und Überwachung darf nicht durch elektromagnetische Einflüsse beeinträchtigt werden.
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