TÜV-SÜD bestätigt Eigensicherheit unserer LABEX®-Modelle
Unser Alleinstellungmerkmal: Maximale Temperaturkonstanz auch mit Explosionsschutz. Zündfunken können bei der Lagerung von brennbaren Stoffen durch
entstehen. Deshalb sind unsere LABEX® Kühl- und Gefrierschränke eigensicher gebaut. Die Konstruktion und Ausstattung der LABEX®-Modelle vermeidet auch bei einer Fehlfunktion Zündfunken im Innenraum. Alle eingesetzten Bauteile sind speziell für den Einsatz in der Explosionsschutz-Zone 1* oder Zone 2 gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zugelassen:
Für die Sicherheit unserer LABEX®-Produkte bürge ich als Geschäftsführer. (Dr. Jochen Kopitzke)
Als Anlagenbetreiber sind Sie für die richtige Kühlgeräteauswahl zur Vermeidung von Explosionen verantwortlich (ATEX-Betriebsrichtlinie). Für Ihre Bestimmung der korrekten Explosionsschutzzone (z.B. Zone 1, Zone 2 etc.) haben Sie u.a. die
Explosionsfährigkeit der gelagerten Stoffe sowie
Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre zu bestimmen.
Gleichzeitig hat Im Jahr 2014 die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU die Richtlinie 94/9/EG abgelöst. Seit dem 31.10.2019 sind ATEX-Zertifikate für Kühlgeräte auf Grundlage der Richtlinie 94/9/EG ungültig. KIRSCH hat als erstes Unternehmen im Bereich Laborkühlung auf die neue ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU reagiert und die Zündquellenfreiheit/Eigensicherheit und konstruktive Sicherheit durch den TÜV Süd prüfen und bestätigen lassen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des richtigen Explosionsschutzes für Ihr Kühlgut und übermitteln Ihnen den technischen Bericht des TÜV-SÜD: Kontakt aufnehmen.