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LABEX®: Explosionsgeschützte Kühlung

TÜV-SÜD bestätigt Eigensicherheit unserer LABEX®-Modelle

Unser Alleinstellungmerkmal: Maximale Temperaturkonstanz auch mit Explosionsschutz. Zündfunken können bei der Lagerung von brennbaren Stoffen durch

  • statische Entladung (z.B. des Benutzers, Schubladenbewegungen) oder
  • elektrische Komponenten im Innenraum (Temperatursensoren, Lüfter)

entstehen. Deshalb sind unsere LABEX® Kühl- und Gefrierschränke eigensicher gebaut. Die Konstruktion und Ausstattung der LABEX®-Modelle vermeidet auch bei einer Fehlfunktion Zündfunken im Innenraum. Alle eingesetzten Bauteile sind speziell für den Einsatz in der Explosionsschutz-Zone 1* oder Zone 2 gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zugelassen:

  • Spezielles Erdungskonzept des Gehäuses zur Ableitung statischer Elektrizität (Türgriff, Scharniere, antistatische Schubladen etc.),
  • Zündquellenfreie Versorgung der elektrischen Bauteile im Innenraum (Temperatursensoren, Lüfter etc.).

Für die Sicherheit unserer LABEX®-Produkte bürge ich als Geschäftsführer. (Dr. Jochen Kopitzke)

*LABEX 465

LABEX® 720 ULTIMATE

Ultimate

LABEX® 520 ULTIMATE

Ultimate

LABEX® 468 ULTIMATE

Ultimate

LABEX® 340 ULTIMATE

Ultimate

LABEX® 288 ULTIMATE

Ultimate

LABEX®-720
PRO-ACTIVE

PRO-ACTIVE

LABEX®-520
PRO-ACTIVE

PRO-ACTIVE

LABEX®-468
PRO-ACTIVE

PRO-ACTIVE

LABEX® 465
PRO-ACTIVE- Zone 1

PRO-ACTIVE

LABEX®-340
PRO-ACTIVE

PRO-ACTIVE

LABEX®-288
PRO-ACTIVE

PRO-ACTIVE

LABEX® 105
PRO-ACTIVE

PRO-ACTIVE

ESSENTIAL LABEX® 125

Essential

Haftung nach ATEX-Betreiber- und Produktrichtlinie

Als Anlagenbetreiber sind Sie für die richtige Kühlgeräteauswahl zur Vermeidung von Explosionen verantwortlich (ATEX-Betriebsrichtlinie). Für Ihre Bestimmung der korrekten Explosionsschutzzone (z.B. Zone 1, Zone 2 etc.) haben Sie u.a. die

  • Explosionsfährigkeit der gelagerten Stoffe sowie

  • Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre zu bestimmen.

Gleichzeitig hat Im Jahr 2014 die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU die Richtlinie 94/9/EG abgelöst. Seit dem 31.10.2019 sind ATEX-Zertifikate für Kühlgeräte auf Grundlage der Richtlinie 94/9/EG ungültig. KIRSCH hat als erstes Unternehmen im Bereich Laborkühlung auf die neue ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU reagiert und die Zündquellenfreiheit/Eigensicherheit und konstruktive Sicherheit durch den TÜV Süd prüfen und bestätigen lassen. 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des richtigen Explosionsschutzes für Ihr Kühlgut und übermitteln Ihnen den technischen Bericht des TÜV-SÜD: Kontakt aufnehmen.