Haftung nach ATEX-Betreiber- und Produktrichtlinie
Als Anlagenbetreiber sind Sie für die richtige Kühlgeräteauswahl zur Vermeidung von Explosionen verantwortlich (ATEX-Betriebsrichtlinie). Für Ihre Bestimmung der korrekten Explosionsschutzzone (z.B. Zone 1, Zone 2 etc.) haben Sie u.a. die
Gleichzeitig hat Im Jahr 2014 die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU die Richtlinie 94/9/EG abgelöst. Seit dem 31.10.2019 sind ATEX-Zertifikate für Kühlgeräte auf Grundlage der Richtlinie 94/9/EG ungültig. KIRSCH hat als erstes Unternehmen im Bereich Laborkühlung auf die neue ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU reagiert und die Zündquellenfreiheit/Eigensicherheit und konstruktive Sicherheit durch den TÜV Süd prüfen und bestätigen lassen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des richtigen Explosionsschutzes für Ihr Kühlgut und übermitteln Ihnen den technischen Bericht des TÜV-SÜD: Kontakt aufnehmen.
Umweltfreundliche Kältemittel – Sicher und nachhaltig kühlen
Unsere explosionsgeschützten Froster arbeiten mit den natürlichen Kältemitteln R600a und R290 – eine umweltbewusste Wahl für moderne Labore. Diese Kältemittel zeichnen sich durch ein besonders niedriges Treibhauspotenzial (GWP) und eine hohe Energieeffizienz aus. Sie ermöglichen nicht nur eine stabile und leistungsstarke Kühlung, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. In Kombination mit unserem ausgeklügelten Sicherheitskonzept bieten sie maximale Betriebssicherheit auch in explosionsgefährdeten Bereichen.